§ Offizielles Gesetzbuch — Endzone City
GESETZBUCH
Das Gesetzbuch von Endzone City regelt alle Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Verfahrensrechte innerhalb der Stadt.
Alle Bürger, Beamte und Fraktionsmitglieder sind an diese Gesetze gebunden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
HE = Hafteinheiten · GS = Geldstrafe · FS = Führerscheinentzug
Strafprozessordnung
Verfahrensrecht- Die Exekutive ist verpflichtet, jeden Anfangsverdacht ernst zu nehmen und zu ermitteln.
- Beamte handeln unparteiisch und ermitteln sowohl be- als auch entlastende Umstände.
- Bei vollständigem Schuldbekenntnis darf die Strafe sofort vollzogen werden.
- Grobes Fehlverhalten in der Haft kann die Haftzeit um bis zu 30 HE verlängern.
- Bei voraussichtlich mehr als 30 HE wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben.
- Der Häftling hat das Recht auf einen Besuch und einen Anruf während der Haft.
- Der Beschuldigte hat das Recht, sich selbst zu verteidigen oder einen Anwalt anzufordern.
- Nach Antritt der Strafe erlischt der Anspruch auf Anwalt.
- Personendurchsuchungen: bei begründetem Verdacht oder nach Festnahme.
- Fahrzeugdurchsuchungen: bei begründetem Verdacht oder Zustimmung des Halters.
- Gebäudedurchsuchungen: nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss.
Leben & Körperliche Unversehrtheit
StGB §1–§7Vorsätzliche Tötung einer Person mit Mordmerkmalen wie Habgier, Heimtücke, Grausamkeit oder zur Verdeckung einer anderen Straftat.
Laut Regelwerk: 50.000 $ / 80 HE – auf das Servermaximum von 60 HE angepasst.
Vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale, z.B. im Affekt oder in einer Auseinandersetzung.
Unabsichtliche Tötung durch grobe Nachlässigkeit, z.B. durch rücksichtsloses Fahren oder fahrlässigen Umgang mit Waffen.
Zufügen von Verletzungen oder Gesundheitsschäden gegenüber einer anderen Person.
Körperverletzung unter Einsatz einer Waffe oder durch Hinterlist und gemeinschaftliche Begehung.
Körperverletzung mit dauerhaftem Schaden für das Opfer.
Aktive Teilnahme an einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit mehreren Personen.
Freiheit & Eigentum
StGB §8–§15Widerrechtliches Festhalten oder Einschränken der Bewegungsfreiheit einer anderen Person.
Jemanden durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung oder Unterlassung zwingen.
Androhung von Gewalt gegenüber einer Person zur Einschüchterung.
Die 15 HE gelten nur, wenn ein falscher Zeuge vor Ort ist. Andernfalls gilt nur die Geldstrafe.
Unrechtmäßiges Wegnehmen fremden Eigentums ohne Gewalt oder Drohung.
Einbruch oder Diebstahl besonders wertvoller Sachen, z.B. ATM-Raub ohne direkte Gewalt.
Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr.
Raub mit Waffen oder unter besonders brutaler Gewaltanwendung.
Jemanden durch Drohungen zu einer Geld- oder Sachleistung zwingen.
Es liegt im Ermessen des Beamten, ob zusätzlich zur Geldstrafe auch HE angewendet werden.
Wer eine Person gewaltsam festhält und als Druckmittel für Forderungen einsetzt.
Öffentliche Ordnung & Sicherheit
StGB §16–§34Sich einer Festnahme oder Kontrolle aktiv widersetzen oder Anweisungen verweigern.
Einen Polizisten oder Beamten im Dienst körperlich angreifen.
Ehrverletzende oder absichtlich falsche Aussagen über eine Person.
Das Tragen einer Gesichtsmaskierung im öffentlichen Raum ohne dienstlichen Grund.
Jeder Bürger ist verpflichtet, sich auf Anforderung der Exekutive ausweisen zu können.
Das absichtliche Wählen eines Notrufs ohne tatsächlichen Notfall.
Absichtliches Verhindern der staatlichen Strafverfolgung, z.B. durch Verstecken von Verdächtigen oder Vernichten von Beweisen.
Straßenverkehrsordnung
VerkehrsrechtWer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum bewegt, ohne einen gültigen Führerschein zu besitzen. Kann der Führerschein beim Rathaus nachgelegt werden, gilt §30 StGB (Mitführpflicht).
Blockieren von Straßen, Errichten von Hindernissen oder Manipulation von Fahrzeugen mit dem Ziel, Unfälle zu verursachen.
Rasen, Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol, riskantes Überholen oder allgemein rücksichtslose Fahrweise mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 50 km/h (101–150 km/h).
Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit um 51–150 km/h (151–250 km/h).
Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 151 km/h (251 km/h und mehr).
Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.
Einen Verkehrsunfall verursachen und sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernen (Fahrerflucht).
Betrieb eines Fahrzeugs mit Unterbodenbeleuchtung im öffentlichen Straßenverkehr.
Abstellen des Fahrzeugs auf nicht erlaubten Flächen, z.B. auf rot gekennzeichneten Bürgersteigesflächen, in Halteverbotszonen oder Rettungsgassen.
Wer beim Führen eines KFZ keinen Führerschein vorlegen kann, aber nachweislich einen besitzt (Vorlage beim Rathaus möglich). Gilt als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat.
Waffengesetz
WaffenrechtBesitz oder Mitführen einer illegalen Waffe sowie das Mitführen einer legalen Waffe ohne gültige Waffenlizenz. Die Waffe wird eingezogen.
Abfeuern einer Schusswaffe im öffentlichen Raum ohne rechtfertigenden Grund oder ohne gültige Waffenlizenz.
Verkauf, Weitergabe oder Schmuggel illegaler Waffen oder Munition an andere Personen. Alle Waffen werden eingezogen.
Wer eine Waffe öffentlich sichtbar und erkennbar am Körper trägt, ohne dazu berechtigt zu sein oder ohne dienstlichen Grund.
Betäubungsmittelgesetz
DrogenrechtBesitz von illegalen Drogen oder Substanzen jeglicher Art. Die Substanzen werden eingezogen und vernichtet.
Herstellung, Verkauf, Transport oder Weitergabe illegaler Substanzen. Tritt häufig in Tateinheit mit §26 StGB (Schwarzgeld) auf.
Luftverkehrsordnung
LuftrechtWer mit einem Luftfahrzeug die Mindestflughöhe von 250 Metern über bewohntem Gebiet nicht einhält, ohne dazu behördlich berechtigt zu sein.
Bußgeldkatalog – Kurzübersicht
Strafmaße & BußgelderHinweis
Haftzeiten gelten als In-Game-Zeit. Eine Stunde Inhaftierung = 60 Minuten reines Spielverbot im RP. Geldstrafen werden direkt vom Spielerkonto abgezogen.
Bußgeldkatalog – Vollständig (nach Gesetzbüchern)
Vollständiger StrafkatalogAllgemeine Regelungen
Alle begangenen Delikte werden addiert. Geldstrafe max. 15.000 $ und Haftstrafe max. 30 HE (ohne Staatsanwalt). Mit Staatsanwalt: max. 30.000 $ und 60 HE. Ab 31 HE muss ein Staatsanwalt hinzugerufen werden. Der oberste Richter kann Hafteinheiten auf 90 HE erhöhen. Bei Korruption kann der Richter eine unbegrenzte Geldstrafe verhängen.
| Tatbestand / Verstoß | Bußgeld | HE | Hinweis |
|---|---|---|---|
| §3 Erpressung | 4.000 $ | 15 | Zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung möglich |
| §3 III Erpressung – besonders schwerer Fall | 4.000 $ | 15 | |
| §11 Beleidigung | 750 $ | 0 | Nur auf Antrag verfolgbar |
| §12 Üble Nachrede | 850 $ | 0 | Nur auf Antrag verfolgbar |
| §13 Bedrohung | 3.000 $ | 15 | Nur auf Antrag verfolgbar |
| §14 Hausfriedensbruch | 1.000 $ | 5 | Nur auf Antrag verfolgbar |
| §17a Entziehung aus polizeilichen Maßnahmen | 2.500 $ | 5 | Ggf. Freiheitsstrafe |
| §17b Behinderung polizeilicher Maßnahmen | 2.500 $ | 5 | Ggf. Freiheitsstrafe |
| §18 Amtsanmaßung | 5.000 $ | 15 | Freiheitsstrafe möglich |
| §19 Missbräuchlicher Notruf | 2.000 $ | 0 | Ggf. Freiheitsstrafe |
| §20 Fahrerflucht (Materialschaden) | 3.500 $ | 15 | Führerscheinentzug möglich |
| §20 Fahrerflucht (Personenschaden) | 3.500 $ | 20 | Freiheitsstrafe wahrscheinlich |
| §21 Vermummungsverbot | 1.000 $ | 0 | Freiheitsstrafe möglich bei Wiederholung |
| §22 Identitätsverweigerung | 1.250 $ | 0 | Festsetzung zur Identitätsfeststellung |
| §23 Vortäuschen einer Straftat | 2.000 $ | 10 | Strafverfolgung wahrscheinlich |
| §27 Besitz einzelner Herstellungsmaterialien | 1.000 $ | 2 | Einzelgegenstände für legale Zwecke nicht strafbar |
| §27 Besitz mehrerer Herstellungsmaterialien | 2.500 $ | 4 | Materialien werden sichergestellt |
| §27 Besitz eines vollständigen Herstellungssatzes | 4.000 $ | 6 | Eindeutig zur Drogenherstellung bestimmt |
| §27 Transport von Herstellungsmaterialien | 3.000 $ | 5 | Materialien werden sichergestellt |
| §27 Lagerung von Herstellungsmaterialien | 3.500 $ | 5 | Bei begründetem Verdacht |
| §27 Vorbereitung zur Herstellung illegaler Drogen | 5.000 $ | 8 | Schwerster Vorbereitungstatbestand |
| §31 Tierquälerei | 2.500 $ | 0 | Freiheitsstrafe wahrscheinlich, ggf. Tierabnahme |
| §32 Unterschlagung | 1.500 $ | 5 | Rückgabe der Sache + Anzeige möglich |
| §33 Urkundenfälschung | 3.250 $ | 25 | Freiheitsstrafe möglich |
| §34 Betreten einer Sperrzone ohne Erlaubnis | 2.000 $ | 5 | Freiheitsstrafe möglich |
| §36 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs | 2.500 $ | 20 | Freiheitsstrafe möglich |
| Tatbestand / Verstoß | Bußgeld | HE | Hinweis |
|---|---|---|---|
| §1 I Bestechung eines Amtsträgers | 10.000–100.000 $ | 60 | Freiheitsstrafe bis 2 Jahre möglich |
| §2 I Bestechlichkeit eines Amtsträgers | 10.000–100.000 $ | 60 | Haftstrafe je nach Schwere |
| §2 I Unerlaubte Geschenkannahme (geringer Wert) | 1.000–5.000 $ | 20 | Disziplinarmaßnahmen bei Wiederholung |
| §3 I Vorteilsgewährung durch Dritte | 5.000–50.000 $ | 25 | Auch „freundliche Gesten" erfasst |
| §7 I Versuch von Bestechung / Vorteilsgewährung | 5.000–50.000 $ | 60 | Auch Versuch strafbar |
| §4 I Verletzung des Dienstgeheimnisses | 10.000–125.000 $ | 20 | Haftstrafe bis 5 Jahre möglich |
| §5 I–II Amtsmissbrauch (Zwang, Drohung, Täuschung) | 25.000–200.000 $ | 60 | Freiheitsstrafe möglich |
| §6 I Unbefugte Weitergabe staatlichen Eigentums | 20.000–250.000 $ | ab 45 | Entfernung aus dem Dienst möglich |
| §8 I Institutionelle Korruption in Behörden | 50.000–500.000 $ | 60 | Ermittlungen durch Sonderbehörden |
| §10 Aussageverweigerung trotz Whistleblower-Schutz | – | 0 | Hinweis auf Schutzrechte |
| Tatbestand / Verstoß | Bußgeld | HE | Hinweis |
|---|---|---|---|
| §5 I Besitz eines nicht erlaubten Joints | 500–1.000 $ | 5–10 | Abhängig von Menge |
| §5 I Besitz harter Drogen (Meth, Heroin, Crack) | ab 3.000 $ | 20 | Abhängig von Menge |
| §6 I Handel mit Fentanyl, Crack etc. | ab 10.000 $ | ab 30 | Wiederholungstäter: +50 % Strafe |
| §4 I Herstellung von Meth o.ä. | 10.000 $ | 25 | Besitz von Zutaten: 1.000 $ |
| §9 I Fahren unter Drogeneinfluss | 2.500 $ | 15 | + Führerscheinentzug (mind. 6 Monate) |
| §2/§5 Besitz erlaubtem Weed ohne ärztl. Verschreibung | 800 $ | 10 | z.B. Banana Kush ohne Rezept |
| §8 I Beihilfe zum Handel (z.B. Kurierfahrten) | 10.000 $ | 20 | Auch bei versuchter Tat |
| §5/§6 Teilnahme an illegalem Drogenkonsum-Event | 1.000 $ | 30 | Ggf. als Ordnungswidrigkeit |
| §4/§5 Herstellung von Edibles ohne Genehmigung | 1.500 $ | 10 | Wenn Substanz an sich erlaubt |
| §11 Verstoß gegen Forschungsvorgaben | 5.000 $ | 10 | Forschung nur mit Genehmigung |
| Tatbestand / Verstoß | Bußgeld | HE | Hinweis |
|---|---|---|---|
| §4 I/II Besitz von Schwarzgeld (bis 10.000 SWG) | 5.000 $ | 15 | Geld wird eingezogen |
| §4 I/II Besitz von Schwarzgeld (über 10.000 SWG) | 5.000 $ | 15 | Strafregistereintrag möglich |
| §3 II Versuch der Geldwäsche | 3.000 $ | 10 | Auch ohne Erfolg strafbar |
| §3 I Erfolgreiche Geldwäsche bis 50.000 $ | 15.000 $ | 60 | Vermögenseinziehung möglich |
| §3 I Erfolgreiche Geldwäsche über 50.000 $ | 25.000–50.000 $ | 60 | Strafverschärfung nach §8 |
| §5 III Nutzung eines Unternehmens zur Geldwäsche | 35.000–75.000 $ | 60 | Unternehmensschließung möglich |
| §5 IV Unterstützung bei Geldwäsche | 1.500 $ | 5 | Unterstützer gelten als eigenständige Täter |
| §7 II Unterlassene Verdachtsmeldung | 10.000–25.000 $ | ab 30 | Lizenzprüfung und Strafverfolgung |
| §8 I Bandenmäßige Geldwäsche | 6.000 $ | 20 | Höchstmaß; Ermittlungen gegen Fraktionen |
| §8/§5 Wiederholter Verstoß (innerhalb 30 Tage) | +50 % auf Grundstrafe | +50 % | Kein Strafregistereintrag |
| §9 Kooperation zur Strafmilderung | richterlich | richterlich | Nur bei freiwilliger Kooperation |
| Tatbestand / Verstoß | Bußgeld | HE | Hinweis |
|---|---|---|---|
| §6 I Waffenbesitz ohne Waffenschein (legale Waffe) | 3.000 $ | 15 | Einziehung, evtl. Lizenzsperre |
| §4 I Besitz einer illegalen Waffe | 8.000 $ | 25 | Strafanzeige, Waffensperre bis 12 Monate |
| §4 II/§8 III Besitz schwerer Munition | 10.000 $ | 20 | Strafanzeige, dauerhafte Waffensperre |
| §7 I/II Einsatz einer Waffe ohne rechtfertigenden Grund | 6.750–12.500 $ | 30 | Lizenzentzug möglich |
| §7 III Offenes Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit | 2.000 $ | 0 | Wiederholung: Lizenzentzug |
| §11 III Verkauf an Person ohne Waffenschein | 5.000 $ | 15 | Lizenzprüfung, Lizenzentzug |
| §4 III Besitz verbotener Gegenstände (Dietrich, Fake-ID) | 3.500–7.000 $ | ab 30 | Strafanzeige, Freiheitsstrafe |
| §8 I/II Herstellung oder Handel mit Waffen/Munition | 10.000–20.000 $ | 20–30 | Hausdurchsuchung möglich |
| §3 I/§7 Missbrauch eines Sammlerobjekts als Waffe | bis 5.000 $ | 10–20 | Entzug Sammlerlizenz |
| §14 II Verstoß gegen Ausnahmegenehmigung | 3.000–6.000 $ | bis 40 | Widerruf der Ausnahme |
| §5 II Täuschung bei Antrag auf Waffenschein | 4.000 $ | ab 20 | Lizenzsperre 4–6 Monate |
| §10/§6 Falschangaben bei Waffenbesitzkontrolle | 3.000–5.000 $ | bis 35 | Ggf. Strafanzeige |
| Tatbestand / Verstoß | Bußgeld | HE | Hinweis |
|---|---|---|---|
| §2 I Fahren ohne gültigen Führerschein | 1.000 $ | 0 | Strafanzeige möglich |
| §2 II Fahren trotz Fahrverbot | 2.500 $ | 5 | Führerscheinentzug empfohlen |
| §21 Gewerbliche Beförderung ohne Schein | 1.000 $ | bis 45 | Bei Taxi-/Buskontrollen prüfen |
| §23 I Fahren ohne Zulassung | 1.200 $ | bis 30 | Fahrzeug wird stillgelegt |
| §23 II Falsche oder mangelhafte Kennzeichen | 500 $ | 10–20 | Nachbesserung verpflichtend |
| §5/§8 Geschwindigkeitsüberschreitung 5–15 km/h | 200 $ | 0 | Verwarnung möglich |
| §5/§8 Geschwindigkeitsüberschreitung 15–35 km/h | 350 $ | 0 | Wiederholung = +100 $ |
| §5/§8 Geschwindigkeitsüberschreitung 35–70 km/h | 700 $ | 5 | Eintragung empfohlen |
| §5/§8 Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h | 1.000 $ | 10 | Führerscheinentzug & Stilllegung |
| §6 II Mietroller auf Highway | 400 $ | 0 | Sofortige Unterbindung |
| §6 IV Wenden oder Rückwärtsfahren auf Highway | 1.000 $ | 0 | Lebensgefahr für andere |
| §6 V Halten auf dem Highway ohne Notfall | 1.000 $ | 0 | Nur bei Panne/Medizin erlaubt |
| §6 VI Fußgänger auf dem Highway | 300 $ | 0 | Sofort entfernen |
| §9 I Rechts überholen | 500 $ | 0 | Überholen nur links erlaubt |
| §9 II–IV Gefährliches Überholen / Kein Abstand | 1.000 $ | 0 | Unfallgefahr – ggf. Anzeige |
| §10 I Missachtung der Vorfahrt | 300 $ | 0 | Unfallgefahr an Kreuzung |
| §11 Parken im absoluten Halteverbot | 1.500 $ | 0 | z.B. Taxizonen oder PD |
| §11 I Nr.9 Parken gegen Fahrtrichtung | 250 $ | 0 | Abschleppkosten möglich |
| §11 II Parken länger als 3 Minuten ohne Grund | 150 $ | 0 | Gilt als Parken, nicht Halten |
| §13 I Fahren ohne Sicherheitsgurt | 200 $ | 0 | Sichtkontrolle durch Polizei |
| §13 II Motorrad ohne Helm | 250 $ | 0 | RP-Ereignis möglich bei Unfall |
| §12 Unzulässiger Einsatz von Hupe/Lichthupe | 150 $ | 0 | Nur bei Gefahr/Überholen erlaubt |
| §15 Fahren mit Alkohol (ab 0,5‰) | 1.500 $ | 10 | Führerscheinentzug empfohlen |
| §15 Fahren unter Drogeneinfluss | 2.500 $ | 15 | Bluttest & Abschleppung |
| §18 IV Unfallflucht | 1.500 $ | 10 | Anzeige + Punkte |
| §18 II–III Keine Absicherung/Hilfe am Unfallort | 500 $ | 5 | Auch bei Bagatellschaden |
| §24 Illegales Straßenrennen – Teilnahme | 3.000 $ | 15 | Fahrzeug kann beschlagnahmt werden |
| §24 Illegales Straßenrennen – Organisation | 3.000 $ | 15 | Führerscheinsperre möglich |
| §24 Raserei (ohne Rennen) in der Öffentlichkeit | 1.500 $ | 10 | Grob verkehrswidrig |
| §16 Missachtung eines Stoppschildes | 400 $ | 0 | Fahrzeug muss vollständig stehen |
| §7 III Fahren entgegen Fahrtrichtung | 1.000 $ | 0 | Lebensgefahr im Verkehr |
| §1 III Befahren gesperrter Straßen | 350 $ | 10 | Nur mit Erlaubnis |
| §4 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | 2.000 $ | 15 | Auch Versuch strafbar |
| §20 V Nr.3 Fahren trotz körperlicher Einschränkung | 750 $ | 0 | Kontrolle durch Polizei |
| Tatbestand / Verstoß | Bußgeld | HE | Hinweis |
|---|---|---|---|
| §5 I Führen eines Fluggeräts ohne Flugschein | 5.000–10.000 $ | 10 | Strafanzeige, Lizenzsperre |
| §6 II–III Unterschreitung der Mindestflughöhe um >20 m | 3.000–5.000 $ | 25 | Entzug des Flugscheins möglich |
| §7 I Überschreitung Höchstgeschwindigkeit (≤30 km/h) | 1.000–2.000 $ | 0 | Lizenzprüfung möglich |
| §7 III Überschreitung Höchstgeschwindigkeit (>31 km/h) | 3.000–6.000 $ | 5 | Entzug des Flugscheins möglich |
| §8 I–II Start/Landung außerhalb gekennzeichneter Flächen | 2.500 $ | 0 | Flugzeugabschleppung möglich |
| §9 I Schweben über dichtem Gebiet > 3 Minuten | 1.000 $ | 5 | Lizenzprüfung |
| §9 III–V Schweben über RRD-/RCMD-Einsatzgebiet | 3.500 $ | 10 | Fluglizenzentzug möglich |
| §10 I–III Überfliegen von Sperrzone | 4.000–8.000 $ | 10 | Haftstrafe oder Lizenzentzug möglich |
| §10 I–III Landung in Sperrzone | 5.000–10.000 $ | 15 | Lizenzentzug möglich |
| §11 I Abwurf von Gegenständen aus Luftfahrzeug | 6.000 $ | 25 | Strafanzeige möglich |
| §11 II Fallschirmsprung über dicht besiedeltem Gebiet | 2.500 $ | 10 | Lizenzprüfung / Entzug |
| §11 II Fallschirmsprung über Sperrzone | 5.000 $ | 20 | Strafanzeige möglich |
| §13 II Wiederholter Verstoß LuftVO (≥3× in 4 Wochen) | – | bis 20 | Flugscheinentzug verpflichtend |